Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Durch unsere tägliche Arbeit erfahren wir immer wieder, dass zu der persönlichen Trauer und Betroffenheit noch zusätzliche Belastungen durch finanzielle Probleme entstehen.
Die Beschäftigung mit dem Tod, besonders mit dem eigenen Sterben, wird von den meisten Menschen vermieden. Ebenso ist die Bestattungsvorsorge ein Thema, das den meisten wenig behaglich erscheint.

 Das Gespräch über diesen Themenkreis, das zeigt unsere langjährige Erfahrung, ist ein Gespräch, das zunächst mit vielen Vorbehalten geführt wird. Je länger aber das Gespräch dauert, desto mehr Fragen tauchen auf und es entwickelt sich eine Unterhaltung über existentielle Fragen.

Vielen Menschen wird im Verlauf dieses Gespräches bewusst, dass sie ganz bestimmte Vorstellungen von der eigenen Bestattung haben. Viele wünschen sich eine bestimmte Bestattungsart, eine bestimmte Musik zur Trauerfeier oder auch eine bestimmte Formulierung auf dem Grabstein.

Dass diese Wünsche in der Praxis häufig nicht realisiert werden, liegt daran, dass die Angehörigen die Wünsche nicht kennen oder nicht finanzieren können oder wollen. Es ist also notwendig, bereits zu Lebzeiten seinen Willen schriftlich niederzulegen. Aus diesem Grund gibt es den Bestattungsvorsorgevertrag.

In dem Bestattungsvorsorgevertrag wird der Ablauf der dereinstigen Bestattung detailliert festgelegt und sichergestellt, dass alle Wünsche später beachtet werden. Dieser Vertrag dient nicht nur dazu eigene Befürchtungen auszuräumen, sondern es wird auch sichergestellt, das die Angehörigen bei der Durchführung der Bestattung entlastet werden.

Was also kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden?

  • Die Bestattungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung)
  • Der Beisetzungsort
  • Die musikalische Begleitung der Trauerfeier
  • Das Bestattungsgefäß (Sarg oder Urne)
  • Der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beisetzung
  • Die Form der Veröffentlichung der Traueranzeige
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

Im Rahmen des Gesprächs über den Bestattungsvorsorgevertrag wird auch der Finanzbedarf der Bestattung ermittelt. Sie können sich selbst und Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon zu Lebzeiten für eine gesicherte Finanzierung Sorge tragen. Die notwendigen Mittel können so angelegt werden, dass Sie sicher sein können, dass sie ausschließlich zur Finanzierung der Bestattung verbraucht werden. Es gibt verschiedene Modelle diese Finanzierung abzusichern.